DAK-Gesundheit verschärft Preis- und Mehrwertsteuer-Regeln für Apotheken ab Mai 2026
Claire MühleDAK-Gesundheit verschärft Preis- und Mehrwertsteuer-Regeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK-Gesundheit passt Preise und Mehrwertsteuer-Meldepflichten für Apotheken an
Die DAK-Gesundheit hat ihre Richtlinien für die Preisangaben und die Mehrwertsteuer-Meldung in Apotheken aktualisiert. Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft und verlangen eine strengere Einhaltung bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen. Falsche Angaben können künftig zu Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten führen.
Nach den neuen Vorgaben müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn vertraglich Bruttopreise vereinbart sind – die Angabe von Bruttopreisen ohne eine solche Vereinbarung wird als fehlerhaft gewertet.
Bei der Mehrwertsteuer-Meldung ist zudem der richtige Kennzeichner zusammen mit dem Preis anzugeben. Bei manueller Einreichung muss dieser lauten: "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". Bei der automatisierten Abrechnung sind stattdessen die Codes "1" (regulärer Satz) oder "2" (ermäßigter Satz) zu verwenden.
Sonderfälle wie vertraglich vereinbarte Bruttopreise oder Mehrwertsteuerbefreiungen erfordern bei manueller Einreichung den Vermerk "Keine MwSt.". In der automatisierten Abrechnung ist in diesen Fällen kein Mehrwertsteuer-Kennzeichner anzugeben.
Die DAK-Gesundheit betont, dass die neuen Regeln Verwaltungsverzögerungen verringern sollen. Bei Nichteinhaltung nach dem Stichtag drohen abgelehnte Abrechnungen, finanzielle Abzüge oder längere Klärungsprozesse.
Die aktualisierten Anforderungen gelten ab dem 1. Mai 2026. Apotheken müssen sicherstellen, dass Preise und Mehrwertsteuerangaben korrekt übermittelt werden, um Bearbeitungsprobleme zu vermeiden. Verstöße gegen die Vorgaben können zu finanziellen Sanktionen oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.






