08 May 2026, 20:30

Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des DBB

Ein Buch, das ein Raster verschiedener deutscher Armeeuniformen mit unterschiedlichen Farben und Mustern zeigt, begleitet von beschreibendem Text.

Dobrindts Beamtenreform stößt auf scharfe Kritik des DBB

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Pläne zur Reform der Besoldung für Bundesbeamte vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht höhere Einstiegsgehälter für Neueinstellungen vor, die künftig in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Doch die geplanten Änderungen stoßen bereits auf Kritik beim Deutschen Beamtenbund (DBB).

Nach Dobrindts Vorhaben sollen Beamte der B-Besoldungsgruppe geringere Gehaltserhöhungen erhalten als ihre Kollegen in der A-Besoldung. Zudem wird das langjährige Prinzip des „Alleinverdienermodells“ aufgegeben. Stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr zugrunde gelegt.

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Der DBB begrüßt die Reform zwar grundsätzlich, bezeichnet Teile davon jedoch als „verfassungswidrig“. Die Bedenken beziehen sich auf zwei zentrale verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und das Differenzierungsgebot. Letzteres schreibt Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vor, die der Entwurf laut DBB bei der B-Besoldung nicht einhalte.

Besonders umstritten ist der vorgeschlagene Abstand von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Der Beamtenbund hält diese Differenz für zu gering und fordert eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensunterschiede. Zudem kritisieren Vertreter des öffentlichen Dienstes, dass das Partnereinkommen in die Gehaltsberechnung einfließt – dies liege „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ und sei daher unzulässig.

Auf Anfrage der Zeitung wollte das Innenministerium die Differenzen in der B-Besoldung nicht kommentieren. Im Mittelpunkt der DBB-Kritik steht die Vereinbarkeit der Reform mit den verfassungsrechtlichen Besoldungsregeln. Eine Analyse des Verbandes zeigt, dass die Anpassungen in der B-Besoldung die geforderten Mindestabstände nicht erfüllen. Der Regierungsentwurf wird nun weiter geprüft, bevor Änderungen in Kraft treten.

Quelle