Doppelhaushalt 2027/2028: Familienförderung, Steuern und Bildung im Wandel
Claire MühleDoppelhaushalt 2027/2028: Familienförderung, Steuern und Bildung im Wandel
Die Bundesregierung hat die zentralen Eckpunkte des Doppelhaushalts 2027/2028 finalisiert. Die Einigung umfasst Änderungen bei der Familienförderung, den Bildungsausgaben sowie Anpassungen der Unternehmenssteuern. Wesentliche Reformen werden zudem ab kommendem Jahr ältere Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge betreffen.
Im neuen Haushalt sinken die Arbeitgeberabgaben an den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um mindestens einen Prozentpunkt. Diese Entlastung in Höhe von rund zwei Milliarden Euro soll die Kosten für Unternehmen verringern. Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer ab 60 Jahren erstmals in den Fonds einzahlen.
Ab Herbst 2027 wird ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr eingeführt. Zudem stellt die Regierung zusätzliche Mittel für Bildung bereit: 130 Millionen Euro im Jahr 2027 und 210 Millionen Euro im Jahr 2028. Diese Maßnahmen folgen einer Kürzung der direkten Subventionen um 23 Prozent bis Ende 2026, wodurch das Förderniveau wieder auf das Vorkrisenniveau von vor 2019 zurückgeführt wird.
Unternehmen profitieren von einer steuerlichen Nettoentlastung von etwa 500 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die Körperschaftssteuern für Firmen mit Gewinnen von über einer Million Euro. Die Regierung hat zudem Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für 2027 und 2,5 Milliarden Euro für 2028 veranschlagt.
Sozialministerin Korinna Schumann wird im Sommer 2027 den ersten Bericht zum Nachhaltigkeitsmechanismus des Haushalts vorlegen.
Der Doppelhaushalt 2027/2028 bringt Verschiebungen bei der Familienförderung, im Bildungsbereich und bei der Unternehmensbesteuerung mit sich. Ältere Arbeitnehmer zahlen künftig in den FLAF ein, während die Beiträge der Arbeitgeber sinken. Die Änderungen gehen einher mit gezielten Einsparungen und einer schrittweisen Erhöhung der Bildungsausgaben in den nächsten beiden Jahren.






