EU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Christina SorgatzEU-Kommission prüft Nürburgring-Verkauf auf mögliche Verstöße gegen Beihilferegeln
Die Europäische Kommission hat eine vertiefte Untersuchung zur Veräußerung des Nürburgring-Rennstreckenkomplexes an die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH eingeleitet. Dieser Schritt folgt einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2021, das die ursprüngliche Genehmigung der Kommission für den Verkauf im Jahr 2014 für nichtig erklärte.
Die Untersuchung wird prüfen, ob der Verkauf mit den EU-Beihilferegeln im Einklang stand. Zudem wird überprüft, ob das Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei ablief. Darüber hinaus wird die Kommission klären, ob die Verkaufsentscheidung selbst dem deutschen Staat zuzurechnen ist.
Ein weiterer Schwerpunkt der Prüfung liegt auf Vorwürfen zusätzlicher staatlicher Beihilfen, die Capricorn nach der Vergabe gewährt worden sein sollen. Dazu zählen eine Reduzierung des Kaufpreises sowie gestundete Zahlungen. Die Einleitung des Verfahrens gibt Deutschland und anderen beteiligten Parteien die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Die Kommission betont, dass die Untersuchung keine Vorwegnahme des endgültigen Ergebnisses darstellt. Weitere Details zum Fall sind auf der Wettbewerbswebsite der Kommission unter der Fallnummer SA.31550 einsehbar.
Mit der Untersuchung soll die Rechtmäßigkeit des Verkaufs sowie etwaiger nachfolgender finanzieller Vereinbarungen geklärt werden. Zudem wird sichergestellt, dass die EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und öffentlichen Aufträgen eingehalten wurden. Die Ergebnisse werden zeigen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.






