Hessen führt neue Kammergebühren für nicht berufstätige Apotheker ein
Franz-Peter SchachtHessen führt neue Kammergebühren für nicht berufstätige Apotheker ein
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) führt neue Gebühren für nicht berufstätige Apotheker ein. Dies folgt auf eine Änderung des Landesheilberufegesetzes, das nun auch Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen erfasst. Die Neuregelung erhöht den Verwaltungsaufwand und erfordert eine Anpassung der Gebührenstruktur.
Durch die Änderung wird die Mitgliedschaft auf Apotheker ausgeweitet, die nicht mehr im Berufsfeld aktiv sind. Dadurch muss die Kammer nun Rentner und nicht praktizierende Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich identifizieren. Eine überarbeitete Gebührenordnung soll diese neue Gruppe berücksichtigen.
Die finanziellen Anpassungen erfolgen zu einer Zeit, in der auch andere Bundesländer ihre Beiträge erhöhen. In Sachsen zahlen berufstätige Mitglieder nun 228 Euro – eine Steigerung gegenüber den bisherigen 152 Euro. Berlins angestellte Apotheker müssen sogar mit einem noch stärkeren Anstieg rechnen: Die Jahresgebühren steigen um 100 Euro auf 294 Euro. Die hessische Kammer hingegen hat ihre Beiträge für das laufende Jahr halbiert, um übermäßige Rücklagen abzubauen.
Weitere Änderungen umfassen den Ausschluss der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) aus den Mitgliedschaftspaketen in Niedersachsen. In einigen Regionen zahlen freiwillige Mitglieder nun eine Mindestquartalsgebühr von 40 Euro.
Die neuen Regelungen werden den Arbeitsaufwand der Kammer erhöhen, da nicht berufstätige Mitglieder erfasst und belastet werden müssen. Gleichzeitig sind in mehreren Bundesländern auch die Gebühren für aktive Apotheker gestiegen. Diese Anpassungen spiegeln die allgemeinen Bemühungen wider, Mitgliedschaftskosten und administrative Anforderungen besser zu steuern.






