Hubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt gegen Frauenhass
Claire MühleHubigs Reform soll Femizide als Mord bestrafen – ein historischer Schritt gegen Frauenhass
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte schärfer zu ahnden
Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig hat Änderungen am Strafgesetzbuch angeregt, um gezielt gegen geschlechtsspezifische Tötungsdelikte vorzugehen. Ziel der Initiative ist es, dass Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Bisher sehen die Gesetze in manchen Fällen – selbst bei besitzergreifender oder frauenfeindlicher Gewalt – mildere Anklagen vor.
Nach geltendem Recht kann ein Mordurteil zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen, während Totschlag mit zeitlich begrenzten Haftstrafen geahndet wird, die eine spätere Entlassung vorsehen. Doch einige Tötungen von Frauen – selbst wenn sie aus Besitzansprüchen heraus begangen werden – werden als Totschlag eingestuft, sobald der Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend macht.
Die geplante Reform sieht vor, geschlechtsspezifische Motive ausdrücklich in den Mordparagraphen aufzunehmen. Wird ein Opfer weil es eine Frau ist getötet und liegen die weiteren rechtlichen Voraussetzungen vor, soll die Tat automatisch als Mord gewertet werden. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, eine Gesetzeslücke zu schließen, durch die solche Fälle bisher milder bestraft werden.
Die Ministerin betont, das Recht müsse Femizide als eigenständige, vorsätzliche Gewaltverbrechen anerkennen. Durch eine präzisere Definition hätten Staatsanwälte klarere Handhabe, in geschlechtermotivierten Tötungen Mordanklagen zu erheben.
Sollte die Reform verabschiedet werden, entfiele die bisherige Unschärfe bei der Einstufung geschlechtsbezogener Tötungsdelikte. Verurteilungen wegen Mordes würden dann strengere Strafen nach sich ziehen als Totschlag – entsprechend der Schwere dieser Verbrechen. Die Neuregelung reiht sich ein in umfassendere Bestrebungen, Gewalt gegen Frauen durch verschärfte rechtliche Maßnahmen einzudämmen.






