Landtag erhöht Hürden für Untersuchungsausschüsse – Debatte über Verfassungsänderung steht bevor
Stefan TrubinLandtag erhöht Hürden für Untersuchungsausschüsse – Debatte über Verfassungsänderung steht bevor
Der Landtag der 18. Wahlperiode tritt Ende April und Anfang Mai zweimal zusammen, um über eine geplante Änderung seiner Geschäftsordnung zu beraten. Abgeordnete wollen die Hürden für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erhöhen, die sich mit Fragen von besonderem öffentlichem Interesse befassen. Sollte die Reform beschlossen werden, hätte dies Auswirkungen darauf, wie künftige parlamentarische Untersuchungen eingeleitet werden.
Für den 29. April und den 6. Mai 2026 sind jeweils Plenarsitzungen angesetzt, die um 13:00 Uhr beginnen. Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung von Artikel 91 der Landesverfassung, der die Regelungen zu Untersuchungsausschüssen festlegt. Die geplante Änderung sieht vor, die erforderliche Unterstützung von bisher einem Fünftel auf ein Viertel aller Abgeordneten anzuheben – in der nächsten Legislaturperiode wären damit 27 Stimmen nötig, um einen Antrag auf Einsetzung eines solchen Gremiums durchzusetzen.
Aktuell können Untersuchungsausschüsse eigenständig Beweise sammeln, Akten einsehen und Zeugen vorladen. Ihre Ergebnisse werden anschließend dem gesamten Parlament zur Beratung vorgelegt. Die CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Änderungsantrag gemeinsam eingebracht und argumentieren, dass damit eine breitere politische Mehrheit für die Einleitung von Untersuchungen sichergestellt werde.
Falls die Reform verabschiedet wird, müssen zudem das Untersuchungsausschussgesetz sowie die internen Parlamentsregeln angepasst werden. Die 19. Wahlperiode des Landtags beginnt mit ihrer ersten Sitzung am 18. Mai 2026. Beide anstehenden Debatten werden live auf der Website des Landtags sowie über Facebook und YouTube übertragen.
Die Neuregelung würde es kleineren Fraktionen erschweren, Untersuchungsausschüsse zu initiieren, da eine größere überparteiliche Unterstützung erforderlich wäre. Bei Annahme tritt die neue Regelung mit Beginn der 19. Wahlperiode in Kraft. Die Sitzungen sind für die Öffentlichkeit über die Online-Übertragungen zugänglich.






