Neue Pflicht: Ab Juni brauchen Websites einen Stornierungsbutton für Verbraucher
Claire MühleNeue Pflicht: Ab Juni brauchen Websites einen Stornierungsbutton für Verbraucher
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen „Stornierungsbutton“ deutlich sichtbar anzeigen. Die neue Regelung betrifft Händler und Dienstleister, die Online-Verträge für Waren, digitale Leistungen oder Finanzprodukte anbieten.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“. Er gilt für alle Verträge nach deutschem Recht, darunter Online-Dienste, Finanzprodukte und Versicherungen. Der Kündigungsprozess darf dabei nicht komplizierter sein als der ursprüngliche Abschluss.
Nach Betätigung des Buttons müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form erhalten, etwa per E-Mail. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsabschluss oder Lieferung. Fehlt der Button, kann sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Jedes Land muss die Regelung zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie in Kraft tritt.
Der neue Button soll Online-Käufen und Dienstleistungsnutzern die Kündigung erleichtern. Er schafft mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei digitalen Verträgen in Deutschland. Andere EU-Länder könnten nachziehen, sobald sie ihre eigenen Vorschriften anpassen.






