18 April 2026, 02:36

Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland

Eingang zu einer Apotheke mit einem "Apotheke"-Schild auf der linken Seite, einer Tafel mit Text auf der rechten Seite und beleuchteten Lampen über dem Dach.

Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland

Deutschland ebnet ausländischen Apothekern den Weg in den Beruf. Ein neues Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, soll den drohenden Fachkräftemangel in Apotheken abwenden. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt den Schritt und warnt, dass in den kommenden Jahren Tausende Apotheker fehlen werden.

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Die Reform beseitigt langjährige bürokratische Hürden für Apotheker, die außerhalb der EU und des EWR ausgebildet wurden. Bisher mussten diese Fachkräfte aufwendige Gleichwertigkeitsprüfungen und umfangreiche Dokumentenkontrollen durchlaufen, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhielten. Künftig ersetzen direkte Kompetenzfeststellungen einen Großteil des Papierkriegs.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, eine Entscheidung könnte im Mai fallen. Bei Verabschiedung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Parallel müssen die Approbationsordnung für Apotheker angepasst und mit dem Apothekenversorgungsstärkungsgesetz abgestimmt werden.

BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann betonte die Dringlichkeit der Lage. Ohne Gegenmaßnahmen drohe Deutschland bereits in naher Zukunft ein massiver Apothekermangel, warnte er.

Die Neuregelung ermöglicht es qualifizierten Apothekern aus Drittstaaten, schneller in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Apotheken in ganz Deutschland sollen von einem zügigeren Zuzug von Fachpersonal profitieren. Das Gesetz markiert einen bedeutenden Wandel bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Branche.

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