28 March 2026, 18:36

Philologenverband kritisiert: Sondervermögen fließt nicht in Schulen

Eine Gruppe von Menschen mit Masken und Schildern protestiert vor einem Gebäude mit Glaswänden und -türen, begleitet von Texttafeln, Kameras und einem Hund.

Philologenverband kritisiert: Sondervermögen fließt nicht in Schulen

Deutscher Philologenverband kritisiert Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen

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Der Deutsche Philologenverband (DPhV) übt scharfe Kritik an der Verwendung der Gelder aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen. Studien zufolge flossen große Teile des aufgenommenen Geldes nicht in neue Bildungsinvestitionen, sondern dienten lediglich der Deckung laufender Kosten. Die Schulen profitierten kaum von Verbesserungen – während gleichzeitig die Schuldenlast für kommende Generationen steigt.

Der Verband fordert eine abgestimmte Vorgehensweise der Bundesländer, um sicherzustellen, dass die Bildung im Rahmen des Sonderfonds Priorität erhält. Nach Artikel 143h des Grundgesetzes dürfen die Mittel ausschließlich für zusätzliche Investitionen genutzt werden – nicht als Ersatz für reguläre Ausgaben. Doch Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des ifo Instituts zeigen: Auch 2025 wurde ein beträchtlicher Teil der Schulden nicht für neue Projekte verwendet, sondern stopfte lediglich Löcher in bestehenden Haushalten.

Die Bundesvorsitzende des DPhV, Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, warnt, dass junge Menschen die Schulden zurückzahlen müssten, ohne spürbare Modernisierungen an ihren Schulen zu erleben. Der Verband hatte zuvor gefordert, mindestens 60 Milliarden Euro des Sondervermögens für Sanierungen, Modernisierungen und die digitale Ausstattung von Schulen bereitzustellen. Die aktuellen Zuweisungen bleiben jedoch weit dahinter zurück: Für 2025 sind zwar 6,5 Milliarden Euro für Kita-Ausbau und digitale Bildung vorgesehen – wie die Länder und Kommunen die Mittel konkret einsetzen, ist aber unklar.

Auch der DigitalPakt 2.0 mit rund fünf Milliarden Euro bis 2030 deckt nur einen Bruchteil des Bedarfs ab und wird wegen struktureller Schwächen kritisiert. Gleichzeitig meldet die KfW, dass Kommunen bereits 67,8 Milliarden Euro an Instandhaltungsstau bei Schulgebäuden angehäuft haben. Der DPhV besteht darauf, die Mittel rechtlich verbindlich für konkrete Maßnahmen wie Bauvorhaben, Reparaturen, Ausstattung und Digitalisierung vorzusehen – um weitere Fehlallokationen zu verhindern.

Ohne strengere Vorgaben drohe das Sondervermögen sein Ziel zu verfehlen, warnt der Verband: Die Schulen würden weiter verfallen, während künftige Steuerzahler die Schulden erben. Die Forderung nach verbindlichen Zuweisungen zielt darauf ab, dass die Kreditmittel direkt der Bildungsinfrastruktur zugutekommen – statt in den allgemeinen Haushalten zu versickern.

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