Ramelow kämpft juristisch gegen Gehaltsdeckel der Linken – und scheitert vorerst
Franz-Peter SchachtRamelow kämpft juristisch gegen Gehaltsdeckel der Linken – und scheitert vorerst
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, hat rechtliche Schritte eingeleitet, um den Plan der Linken zur Deckelung der Abgeordnetengehälter zu stoppen. Der Bundesvorstand der Partei möchte, dass Mitglieder des Bundestags und des Europäischen Parlaments ihre Bezüge auf den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers begrenzen. Ramelows Klage wurde zwar vom Parteischiedsgericht abgewiesen, doch hat er nun Berufung eingelegt.
Ramelow hatte zunächst einen Antrag beim Bundesschiedsgericht der Linken eingereicht. Darin beantragte er eine einstweilige Verfügung, um die Abstimmung über den Gehaltsdeckel auf dem anstehenden Parteitag zu verhindern. Das Gericht wies seinen Antrag zurück mit der Begründung, dieser sei voraussichtlich unzulässig.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung zudem damit, dass Ramelow kein berechtigtes Rechtsschutzinteresse habe. Ihre Argumentation war klar: Der Vorschlag zur Gehaltsbegrenzung sei noch nicht vom Parteitag beschlossen worden. Dennoch behauptete Ramelow, der Plan des Vorstands beeinflusse bereits jetzt interne Parteiwahlen.
In seiner Stellungnahme vor Gericht argumentierte er, der Vorschlag sei verfassungswidrig. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete später über die Entscheidung des Schiedsgerichts und die dahinterstehenden Gründe. Ramelow hat seitdem gegen das Urteil Berufung eingelegt und hält den Streit damit aufrecht.
Die Ablehnung durch das Schiedsgericht bedeutet, dass der Vorstand der Linken weiterhin eine Abstimmung über den Gehaltsdeckel vorantreiben kann. Ramelows Berufung wird entscheiden, ob der Antrag auf weitere rechtliche Hürden stößt. Vorerst bleibt der Plan der Partei, die Bezüge der Abgeordneten zu begrenzen, auf der Tagesordnung des Parteitags.






