Rheinland-Pfalz schafft einmalige Straßenbaukosten ab – was Eigentümer jetzt zahlen müssen
Christina SorgatzRheinland-Pfalz schafft einmalige Straßenbaukosten ab – was Eigentümer jetzt zahlen müssen
Rheinland-Pfalz führt neues System zur Straßenausbau-Finanzierung ein
Ab dem 1. Januar 2024 zahlen Grundstückseigentümer in Rheinland-Pfalz statt einmaliger Abgaben laufende Beiträge für Straßenbaumaßnahmen. Die Änderung betrifft alle Beitragsgebiete, in denen Straßenarbeiten durchgeführt werden.
Die Landesregierung hat einmalige Infrastrukturabgaben für den Verkehr abgeschafft. An ihre Stelle tritt nun ein Gesetz, das von Eigentümern in ausgewiesenen Gebieten regelmäßige Zahlungen verlangt. Ziel ist es, die Kosten über einen längeren Zeitraum gerechter zu verteilen.
Lahnstein informiert über die Neuerungen In einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert die Stadt Lahnstein die Änderungen – mit Fokus auf das Beitragsgebiet „Friedland“. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 14. Dezember 2023, um 18:00 Uhr im Großen Saal des Lahnsteiner Rathauses statt.
Die neuen Regeln gelten ab Jahresbeginn 2024 landesweit. Grundstückseigentümer in Straßenbaubereichen müssen künftig mit wiederkehrenden Beiträgen rechnen. Die Lahnsteiner Veranstaltung bietet Bürgern die Möglichkeit, sich über die lokale Umsetzung des Systems zu informieren.






