Wildkräuter pflücken: Wo es in Deutschland erlaubt ist – und wo nicht
Christina SorgatzWildkräuter pflücken: Wo es in Deutschland erlaubt ist – und wo nicht
Wildkräuter und Blumen pflücken in Deutschland: Was ist erlaubt?
In Deutschland ist das Sammeln von Wildkräutern und Blumen unter bestimmten Bedingungen gestattet, doch die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Zwar erlaubt die bundesweite Handstraußregelung das Pflücken kleiner Mengen für den privaten Bedarf, doch zusätzliche Einschränkungen – insbesondere auf Ackerflächen und in Schutzgebieten – ergeben sich aus den Landesgesetzen. Wer unsicher ist, wo er sammeln darf, sollte vorab die örtlichen Vorschriften prüfen oder die Grundbesitzer um Erlaubnis bitten.
Die Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz erlaubt es, bescheidene Mengen wild wachsender Pflanzen wie Löwenzahn auf öffentlichem Gelände zu pflücken. Diese Regel gilt deutschlandweit, ausgenommen in Naturschutzgebieten, wo jegliches Sammeln verboten ist. Einige Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, sperren zudem Wiesen während der Wachstumsphase von März bis Oktober für Betretungen.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen und bewirtschaftete Wiesen sind in der Regel tabu. In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Ackerland ohne Genehmigung sogar vollständig untersagt. Selbst dort, wo der Zutritt erlaubt ist, kann das Durchqueren von Wiesen die Ernte für Tierfutter beschädigen.
Auch Haustierbesitzer, die frisches Grün für ihre Tiere sammeln, müssen sich an dieselben Regeln halten. Im Zweifel ist es ratsam, den Grundbesitzer um Erlaubnis zu fragen – die meisten gestatten das behutsame Pflücken, wenn höflich nachgefragt wird und keine Schäden entstehen.
Die Vorschriften sollen die persönliche Freiheit mit dem Schutz von Umwelt und Landwirtschaft in Einklang bringen. Während das Sammeln in kleinem Rahmen oft möglich ist, gelten in Naturschutzgebieten und auf bewirtschafteten Flächen strenge Verbote. Ein Blick in die Landesgesetze oder eine Rücksprache mit den Eigentümern hilft, ungewollte Schäden oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






