A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen gestoppt
Stefan TrubinA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen gestoppt
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen Klagen blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt wegen rechtlicher Hindernisse nicht voran. Eine Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) aus dem Jahr 2019 blockiert den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der Strecke.
Der südliche Teil der A39 soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor vorgesehen.
2019 reichte der BUND Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt ein. Das Gericht gab dem Kläger zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Ergänzung und ein Nachverfahren eingeleitet wurden. Eine mündliche Verhandlung im Fall ist für den 23. Juni angesetzt, das Urteil wird für Dienstag erwartet.
2024 folgte eine weitere Klage des BUND, die noch läuft, aber voraussichtlich nächste Woche entschieden wird. Auf der Website der Autobahn GmbH wird der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ geführt. Die fertige A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden.
Die anstehende Gerichtsentscheidung am Dienstag wird zeigen, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Bis dahin ruht das Projekt.






