Autor wegen alter Tweets verurteilt: Droht jetzt ein Präzedenzfall für Online-Kritik?
Christina SorgatzAutor wegen alter Tweets verurteilt: Droht jetzt ein Präzedenzfall für Online-Kritik?
Ein Autor wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er den CDU-Politiker Philipp Amthor vor vier Jahren in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnet hatte. Das Verfahren wurde wiederaufgenommen, nachdem der Schriftsteller später in einem separaten Beitrag eine weitere Politikerin angegriffen hatte. Ob die Strafe tatsächlich vollstreckt wird, hängt nun davon ab, ob innerhalb der nächsten zwei Wochen Einspruch eingelegt wird.
Der Streit begann im Jahr 2020, als der Autor einen Tweet an Amthor richtete und ihn darin als „rassistischen Arsch“ bezeichnete – zunächst ohne Konsequenzen. Ein Jahr später nannte er die AfD-Politikerin Anna Leisten in einem Beitrag eine „Nazi“ – eine Äußerung, die Amthor dazu veranlasste, offiziell gegen den älteren Tweet vorzugehen.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ein und argumentierte, die Worte des Autors hätten Amthors öffentliche Tätigkeit „erheblich beeinträchtigt“. Die Anklagebehörde sah ein öffentliches Interesse an der Verfolgung. Obwohl der Prozess zunächst zugunsten des Autors ausging, äußerten Beobachter später Bedenken, wie solche Anklagen sich auf normale Bürger auswirken könnten, die mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sind.
Strafbefehle wie dieser werden in mehr als der Hälfte aller deutschen Strafverfahren angewandt. Sie ermöglichen Verurteilungen, ohne dass der Angeklagte vor Gericht erscheinen muss. Legt der Autor nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, wird das Urteil rechtskräftig.
Der Fall zeigt, wie alte Social-Media-Beiträge Jahre später noch juristische Folgen nach sich ziehen können. Ohne Einspruch tritt der Strafbefehl in Kraft und könnte Präzedenz für ähnliche Auseinandersetzungen schaffen. Zudem könnte das Ergebnis beeinflussen, wie öffentliche Persönlichkeiten künftig mit Online-Kritik umgehen.






