14 April 2026, 16:32

Berliner Gericht verbietet Apotheken Kooperation mit Online-Plattformen wie DoktorABC

Blauer Hintergrund mit weißem Text und Logo, das besagt: "19 Millionen Amerikaner werden geschätzte 400 USD pro Jahr an Arzneikosten sparen."

Berliner Gericht verbietet Apotheken Kooperation mit Online-Plattformen wie DoktorABC

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken für illegale Online-Werbung verantwortlich sind, die von Drittanbieter-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil unterstreicht die Risiken solcher Partnerschaften, etwa mit Diensten wie DoktorABC, bei denen Patienten nach dem Ausfüllen von Online-Formularen rezeptpflichtige Medikamente auswählen. Die Entscheidung fällt inmitten anhaltender Streitigkeiten darüber, wie Apotheken in Deutschland Arzneimittel bewerben dürfen.

Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken nicht mit Plattformen kooperieren dürfen, die Patienten gezielt an bestimmte Anbieter vermitteln. Diese Praxis untergräbt den gesetzlichen Grundsatz der freien Apothekenwahl, der es Patienten ermöglicht, sich ihre Rezeptmedikamente in jeder Apotheke ihrer Wahl abholen zu lassen. Zudem stellte das Gericht fest, dass Werbung für Medikamente, die sich an Patienten mit bestimmten Erkrankungen richtet – selbst wenn keine konkreten Wirkstoffe genannt werden –, als unzulässige Bewerbung gilt.

Der Fall betraf eine Apotheke, die mit DoktorABC zusammenarbeitete, einem Online-Dienst, bei dem Nutzer vor der Ausstellung eines Rezepts Fragebögen ausfüllen. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) argumentierte, solche Kooperationen verstießen gegen Werbeverbote, und verwies auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den Anbieter Bloomwell. Dieses Urteil hatte die Beschränkungen für die Bewerbung von Kategorien verschreibungspflichtiger Medikamente bestätigt.

Dr. Bettina Mecking, Justitiarin und Geschäftsführerin der AKNR, erklärte, das Urteil setze ein wichtiges Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland. Die Kammer warnte, dass Apotheken, die weiterhin mit rechtswidrigen Plattformen zusammenarbeiten, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssten – bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis. Gleichzeitig prüft das juristische Team der AKNR das Urteil und plant weitere Schritte, um gegen illegale Geschäftsmodelle in der Branche vorzugehen.

Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt in einer einstweiligen Verfügung eine andere Bewertung der Praktiken von DoktorABC vorgenommen. Die widersprüchlichen Urteile deuten auf anhaltende Unsicherheit hin, wie Apotheken und Online-Plattformen rechtssicher zusammenarbeiten können.

Die Berliner Entscheidung stellt Apotheken vor die Verantwortung, ihre Rolle bei Verstößen gegen Online-Werberegeln zu überprüfen. Wer mit Plattformen wie DoktorABC kooperiert, riskiert nun rechtliche Sanktionen und möglicherweise den Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin auf eine strengere Durchsetzung der Vorschriften drängen wird, um Patienten zu schützen und die Apothekenregulierung zu wahren.

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