Betrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille und ein verlorener Führerschein
Stefan TrubinBetrunken zum Vorstellungsgespräch: 4,75 Promille und ein verlorener Führerschein
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch – mit einem extrem hohen Blutalkoholwert. Sie fuhr selbstständig mit dem Auto in das Seniorenheim, wo das Gespräch stattfand, doch das Personal alarmierte die Polizei, nachdem es starken Alkoholgeruch wahrgenommen hatte.
Der Vorfall ereignete sich, als die Frau zu einem Bewerbungsgespräch in dem Altenheim erschien. Ihr Blutalkoholspiegel lag bei 4,75 Promille – weit über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert. Die Personalverantwortliche bemerkte den Alkoholgeruch und verständigte umgehend die Behörden.
Zunächst wurde die Frau in einem ersten Verfahren freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, woraufhin es zu einer Neuverhandlung kam. Diesmal wurde sie schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Zudem verlor sie ihren Führerschein für mindestens sechs Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weitere Rechtsmittel möglich sind.
Der Fall zeigt die juristischen Konsequenzen, die bei extremer Alkoholisierung am Steuer drohen. Die Frau muss nun mit einer Strafe, einem Fahrverbot und möglicherweise weiteren rechtlichen Schritten rechnen. Die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor höheren Instanzen vorzugehen, besteht weiterhin.






