Bielefelder Paar entgeht nur knapp einem teuren ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Stefan TrubinBielefelder Paar entgeht nur knapp einem teuren ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld ist nur knapp einem Betrug entgangen, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellen wollte. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, nachdem sie bemerkt hatten, dass eine betrügerische Website sie mit deutlich höheren Gebühren als dem offiziellen Preis belasten wollte.
Die elektronische Reiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA) ist seit fast einem Jahr für Reisende in das Vereinigte Königreich verpflichtend. Doch Betrüger nutzen das System aus, indem sie gefälschte Antragsseiten einrichten. Das Paar suchte online nach einem ETA-Antrag und landete auf einer täuschend echten Website. Im Rahmen des vermeintlichen Antragsverfahrens gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtkosten jedoch auf etwa 240 Euro anstiegen, wurden sie misstrauisch.
Die offizielle Gebühr für die ETA beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person. Da ihnen etwas seltsam vorkam, verweigerten sie die Zahlungsfreigabe. Ihre Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um weiteren Betrug zu verhindern.
Die Behörden weisen Reisende darauf hin, dass ETA-Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden müssen: https://www.gov.uk/eta. Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt zudem Tipps, wie man gefälschte Websites erkennt, um solchen Betrugsversuchen vorzubeugen. Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug vereiteln, bevor Geld verloren ging. Die Polizei ermittelt nun in dem Fall, während die Behörden weiterhin vor inoffiziellen ETA-Websites warnen. Nur Anträge, die direkt bei den britischen Behörden eingereicht werden, sind gültig.






