Deutschland streicht Alkohol-Ausnahme für 14-Jährige – Elternbegleitung zählt nicht mehr
Christina SorgatzDeutschland streicht Alkohol-Ausnahme für 14-Jährige – Elternbegleitung zählt nicht mehr
Deutschland will die Alkoholgesetze für Jugendliche verschärfen und die Regelung abschaffen, die es 14-Jährigen bisher erlaubt, unter Aufsicht Alkohol zu trinken. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat vorgeschlagen, die Ausnahme zu streichen, die es jungen Teenagern ermöglicht, in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Reform des Kinder- und Jugendhilferechts, die derzeit von den Abgeordneten beraten wird.
Nach geltendem Recht dürfen 14- und 15-Jährige bestimmte alkoholische Getränke in Anwesenheit eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters trinken. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, diese Ausnahme komplett zu streichen. Das Ministerium begründet den Vorstoß damit, dass strengere Regeln notwendig seien, um "Alltagssüchte" zu bekämpfen und junge Menschen vor frühem Alkoholkonsum zu schützen.
Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten über den Alkoholkonsum von Jugendlichen in Deutschland. Die Daten zeigen zwar einen kontinuierlichen Rückgang: 2023 gaben 37 % der 12- bis 17-Jährigen an, noch nie Alkohol getrunken zu haben – 2004 waren es nur 20,1 %. Auch die Krankenhausbehandlungen wegen alkoholvergifteter Jugendlicher gingen bis 2022 um 43 % zurück. Dennoch fordern Kampagnen wie bunt statt blau (2024) und Interessensverbände schärfere Maßnahmen, darunter eine Anhebung des Mindestalkoholalters auf 18 oder sogar 21 Jahre.
Der Gesetzentwurf wird derzeit mit relevanten Akteuren beraten. Sollte er angenommen werden, könnte die Änderung des Jugendschutzgesetzes noch vor Jahresende den Bundestag passieren. Das geplante Verbot von Alkoholkonsum unter Aufsicht für 14-Jährige würde einen deutlichen Kurswechsel in der deutschen Jugendschutzpolitik markieren. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, entfiele eine langjährige Ausnahmebestimmung, und die strengeren Kontrollen würden mit den übergeordneten Zielen der Suchtprävention in Einklang gebracht. Die Reform ist Teil eines größeren Pakets zur Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.






