31 March 2026, 00:32

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem SPD-Slogan von 1931

Eine detaillierte historische Karte von Weimar, Deutschland, die Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit begleitendem Text über die Bevölkerung und Merkmale der Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem SPD-Slogan von 1931

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag griff einen Zeitungs-Slogan aus dem Jahr 1931 auf, der inzwischen rechtlich umstritten ist. Die Ermittlungen folgen einer Beschwerde über die Verwendung einer Parole, die heute mit rechtsextremer Politik in Verbindung gebracht wird.

Der Fall wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und der uneinheitlichen Anwendung deutscher Gesetze zu verfassungsfeindlichen Symbolen auf. Zwar war der Slogan einst weit verbreitet, doch jüngste Gerichtsurteile haben seinen rechtlichen Status verändert.

Ausgelöst wurde das Verfahren, nachdem eine nicht namentlich bekannte Person den Artikel bei Hessen Gegen Hetze, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, angezeigt hatte. Die Beschwerde gelangte zunächst zum Bundeskriminalamt (BKA), bevor sie an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet wurde. Der umstrittene Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'" enthielt den Spruch "Alles für Deutschland" aus einer SPD-nahen Zeitung von 1931.

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Rechtliche Brisanz erhielt die Parole, nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen ihrer Verwendung in öffentlichen Reden verurteilt worden war. Vor den Urteilen galt der Slogan noch als straffrei. Doch die Gerichte setzten mit ihren Entscheidungen einen Präzedenzfall und stuften die Verwendung als politisches Abschreckungssignal nach § 86a StGB ein. Juristen weisen darauf hin, dass die Anwendung des Gesetzes nun stark vom politischen Kontext abhängt – und weniger von einer festen Definition.

Die 2004 vom ehemaligen Der-Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Plattform Achse des Guten gilt als liberal-konservatives Medium. Nach deutschem Recht ist die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole erlaubt, sofern sie der politischen Bildung oder historischen Berichterstattung dient. Dennoch bleibt unklar, warum ausgerechnet dieser Artikel ins Visier der Behörden geriet – Beobachter rätseln über das Vorgehen der Ermittler.

Das Ergebnis der Ermittlungen könnte einen weiteren Präzedenzfall dafür schaffen, wie historische Bezüge künftig rechtlich bewertet werden. Sollte es zu einer Anklage kommen, dürfte der Fall die Grenzen zwischen freier Meinungsäußerung und Einschränkungen politisch sensibler Sprache ausloten. Vorerst unterstreicht der Vorgang, wie sehr sich die rechtliche Bewertung einst als neutral geltender Symbole gewandelt hat.

Quelle