Extreme Unterschiede: Was Gastronomen für Terrassen auf öffentlichen Plätzen zahlen müssen
Claire MühleExtreme Unterschiede: Was Gastronomen für Terrassen auf öffentlichen Plätzen zahlen müssen
Gastronomiebetriebe in Deutschland zahlen stark unterschiedliche Gebühren für Außengastronomie auf öffentlichem Grund
Für eine Standard-Terrasse von 25 Quadratmetern, die von Mai bis September betrieben wird, fallen in begehrten Innenstadtlagen im Schnitt 328 Euro an. Doch die Unterschiede zwischen den Kommunen sind enorm: Manche verlangen fast nichts, andere erheben Gebühren von über 1.000 Euro.
Am günstigsten ist es in Schönebeck, wo Gastwirte für die gesamte Saison nur 52 Euro zahlen. Knapp dahinter liegt das benachbarte Zeitz mit 56 Euro. Den Spitzenpreis verlangt dagegen Wernigerode mit 1.163 Euro – eine Folge der 2023 verschärften Sondernutzungssatzung, die die Abgaben deutlich über den Bundesschnitt trieb.
Trotz der Belastung für die Gastronomie spielen die Terrassengebühren in den Haushalten der Städte kaum eine Rolle: Sie machen weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus. Kritiker fordern, die Abgaben abzuschaffen, um die Betriebe zu entlasten, ohne die kommunalen Finanzen zu gefährden. Bereits jede fünfte befragte Kommune hat die Gebühren komplett gestrichen.
Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, plädiert für einen vollständigen Verzicht auf die Terrassengebühren. Sein Argument: Die Abschaffung würde nicht nur der Gastronomie helfen, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Einziehung und Kontrolle verringern.
Die Debatte um die Abschaffung der Gebühren zeigt, wie gering ihr finanzieller Nutzen für die Städte im Vergleich zur Belastung der Gastronomiebranche ist. Da einige Kommunen die Abgaben bereits gestrichen haben, könnten andere folgen – zum Vorteil der Außengastronomie. Ein solcher Schritt würde sowohl den Betrieben als auch den lokalen Behörden die Arbeit erleichtern.






