08 June 2026, 22:32

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linkspartei recht

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten im Streit mit der Linkspartei recht

Ein deutsches Gericht hat im Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über Vorwürfe der Verspottung während einer Landtagssitzung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Das Oberlandesgericht Rostock untersagte zwei Kreisverbänden der Linkspartei, Teile einer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen, in der AfD-Politikern vorgeworfen worden war, die Parkinson-Symptome eines Kollegen nachgeahmt zu haben.

Der Fall dreht sich um Vorwürfe, die im April 2025 erhoben wurden, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete, zwei AfD-Mitglieder hätten während einer Debatte seine Erkrankung imitiert. Der Rechtsstreit begann, nachdem Bruhns Anschuldigungen zu einer Pressemitteilung der Linkspartei geführt hatten. Dreizehn AfD-Abgeordnete, darunter der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Enrico Schult, beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung bestimmter Passagen. Sie argumentierten, die Behauptungen seien haltlos und schadeten ihrem Ruf.

Ein Gericht erster Instanz hatte zuvor ein geteiltes Urteil gefällt: Es erlaubte die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“, strich jedoch den Rest der Äußerungen der Linkspartei. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun und urteilte, die Linkspartei habe keine Beweise für ihre Vorwürfe vorlegen können. Die Richter verwiesen darauf, dass keine anderen Abgeordneten eine Verspottung beobachtet hätten, was Zweifel an Bruhns Darstellung aufkommen ließ.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Das Gericht räumte ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, zog jedoch eine Grenze bei persönlichen Beleidigungen. Es kam zu dem Schluss, dass die strittigen Aussagen unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Mitglieder eingegriffen hätten. Schult begrüßte das Urteil als Bestätigung und warf der Linkspartei vor, grundlose Vorwürfe verbreitet zu haben. Sein Kollege Thore Stein pflichtete ihm bei und warf der Linkspartei vor, sie habe „falsche Anschuldigungen in die Welt setzen“ wollen.

Das Urteil verhindert, dass die Linkspartei ihre Vorwürfe aus der umstrittenen Pressemitteilung wiederholt. Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das Fehlen belastbarer Beweise sowie die Unterscheidung zwischen politischer Kritik und persönlichen Angriffen. Der Fall setzt nun ein Präzedenzurteil zu den Grenzen parlamentarischer Debatten in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle