30 April 2026, 02:34

Gericht weist AfD-Klage gegen Neuwieder Gremienbesetzung ab

Titelblatt eines alten Buches mit dem Titel "Gesetze und Verordnungen, erlassen und festgesetzt von dem Bürgermeister, Alderman und Gemeinheit der Stadt New York."

Gericht weist AfD-Klage gegen Neuwieder Gremienbesetzung ab

Eine Klage von AfD-Mitgliedern im Stadtrat von Neuwied wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz abgewiesen. Streitpunkt war die Art und Weise, wie Vertreter für zwei beratende Gremien ausgewählt wurden. Das Gericht urteilte, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig war und keine Verfahrensfehler aufwies.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem der Stadtrat beschlossen hatte, dass jede Fraktion eine Person in den Beirat für Migration und Integration sowie in den Seniorenbeirat entsenden kann. Diese Vertreter mussten nicht zwingend Ratsmitglieder sein – auch "Fachbürger" konnten berufen werden. Die AfD-Vertreter argumentierten hingegen, dass nur gewählte Stadträte in solchen Gremien sitzen dürften.

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Das Gericht prüfte, ob der Beschluss des Rates gegen kommunale Vorschriften oder eigene Verfahren verstieß. Es kam zu dem Schluss, dass beratende Gremien anderen Regeln unterliegen als formelle Ausschüsse. Zudem fanden die Richter keine Mängel in der Beschlussfassung; diese sei in einer öffentlichen Sitzung ordnungsgemäß beraten worden.

Oberbürgermeister Jan Einig begrüßte das Urteil und bezeichnete es als klare Bestätigung der städtischen Praxis, Bürger in lokale Entscheidungsprozesse einzubinden. Er betonte, dass das Urteil die Übertragung von Verantwortung an die Bevölkerung bei der Gestaltung der Zukunft Neuwieds unterstützt.

Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht den ursprünglichen Beschluss des Stadtrats. Die beratenden Gremien können nun mit ihrer bisherigen Zusammensetzung weiterarbeiten. Das Urteil beseitigt die rechtlichen Unsicherheiten bei der Auswahl der Vertreter für diese Ämter.

Quelle