Hamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Christina SorgatzHamburger Gericht verurteilt homophobe Beleidigungen in der U-Bahn zu Geldstrafe
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen in einer U-Bahn zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Opfer, Tibor P., nahm während des Prozesses eine Entschuldigung an, beschrieb jedoch, sich gedemütigt und verängstigt gefühlt zu haben. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf den Anstieg queerenfeindlicher Hasskriminalität in ganz Deutschland.
Der Vorfall begann, als Michael W. Tibor P. wegen dessen Lackschuhe verbal angriff. Vor anderen Fahrgästen bezeichnete er das Opfer als "Bazillus", "Krankheit" und "Schwuchtel". Ein Zeuge, Tolga G., griff ein, um Tibor P. zu verteidigen, doch die Attacken setzten sich fort.
Während der Verhandlung gestand Michael W. die herabwürdigenden Äußerungen ein und entschuldigte sich. Wie das Gericht erfuhr, war er bereits wegen Beleidigung von Polizeibeamten und Widerstands gegen die Staatsgewalt vorbestraft. Die Richterin betonte, dass sich die Beleidigungen gezielt gegen die sexuelle Orientierung von Tibor P. richteten, und würdigte Tolga G.s Einschreiten als Akt zivilen Mutes.
Deutschland verzeichnet einen deutlichen Anstieg queerenfeindlicher Straftaten: Im vergangenen Jahr wurden 2.048 Fälle registriert – zehnmal so viele wie 2010. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die Behörden unter wachsendem Druck stehen, solche Delikte konsequenter zu verfolgen.
Michael W. wurde zu 1.200 Euro Strafe wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt. Das Gericht unterstrich die Schwere seiner Wortwahl. Tibor P. nahm die Entschuldigung zwar an, sprach aber über die langfristigen Folgen des Angriffs. Der Fall reiht sich ein in ein besorgniserregendes Muster zunehmender Hasskriminalität gegen LGBTQ+-Personen in Deutschland.






