Inflationsausgleichsbonus bleibt bis 2027 – doch mit neuer Tabaksteuer
Claire MühleInflationsausgleichsbonus bleibt bis 2027 – doch mit neuer Tabaksteuer
Die deutsche Regierungskoalition hat sich auf eine Verlängerung des steuerfreien Inflationsausgleichsbonus in Höhe von 1.000 Euro für Beschäftigte geeinigt. Die Maßnahme, die erstmals im April 2023 beschlossen wurde, gilt nun bis zum 30. Juni 2027. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie die Zahlung gewähren und wann sie diese ausbezahlen.
Der Bonus war ursprünglich eingeführt worden, um die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer zu mildern. Nach den überarbeiteten Regelungen können Unternehmen die Zahlung als Betriebsausgabe absetzen. Zudem erhalten sie mehr Flexibilität bei der Auszahlung: Sie können die Summe in Teilbeträgen gewähren oder die Auszahlung bis 2027 verschieben.
Bundeskanzler Friedrich Merz bestätigte, dass der Bonus weiterhin freiwillig bleibt. Arbeitgeber können die vollen 1.000 Euro auszahlen, die Summe aufteilen oder die Zahlung komplett aufschieben. Durch die Verlängerung entfällt voraussichtlich eine Steuerentlastung in Höhe von insgesamt 2,8 Milliarden Euro.
Allerdings plant die Regierung zur Kompensation der Mindereinnahmen auch eine Erhöhung der Tabaksteuer ab 2026. Dieser Schritt stößt bei Arbeitgebern und Wirtschaftsverbänden auf Kritik, die darin eine zusätzliche finanzielle Belastung sehen.
Die verlängerte Regelung gibt Unternehmen mehr Spielraum bei der Gestaltung der Zahlungen, während die Steuervergünstigungen erhalten bleiben. Beschäftigte könnten den Bonus je nach Entscheidung ihres Arbeitgebers zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhalten. Die geplante Tabaksteuererhöhung soll hingegen die Haushaltslage stabilisieren, trifft aber auf Widerstand aus den betroffenen Branchen.






