24 June 2026, 02:26

Koblenz sichert sich Millionenförderung trotz abweichender Steuersätze

Rechtsgutachten zur kommunalen Perspektive auf die Anforderungen der Förderung der urbanen Entwicklung präsentiert

Koblenz sichert sich Millionenförderung trotz abweichender Steuersätze

Rheinland-Pfalz führte im Dezember 2022 neue Steuerkraftmesszahlen ein – gestützt auf das Landesfinanzausgleichsgesetz. Diese Ausgleichssätze legen fest, welche Mindesteinnahmen Kommunen aus Grund- und Gewerbesteuern erzielen müssen, um Fördermittel für die Stadtentwicklung zu erhalten. Die Regelungen haben jedoch rechtliche Prüfungen ausgelöst und eine Debatte über die Zugangsvoraussetzungen entfacht.

Nach den landesweiten Vorgaben müssen Städte und Gemeinden ihre Einnahmequellen vollständig ausschöpfen, darunter die Grundsteuern der Kategorien A und B sowie die Gewerbesteuer – zumindest in Höhe der festgelegten Ausgleichssätze. Koblenz hingegen erhebt zwar eine niedrigere Grundsteuer als vom Land vorgegeben, kompensiert dies jedoch durch einen höheren Gewerbesteuerhebesatz.

Im Juli 2023 holte der Koblenzer Stadtrat ein Rechtsgutachten ein, um die Rechtmäßigkeit der Förderrichtlinien bewerten zu lassen. Prof. Dr. Steffen Lampert kam zu dem Schluss, dass nicht die einzelnen Steuersätze, sondern die gesamten grundsteuerbasierten Einnahmen über die Förderfähigkeit entscheiden. Das Land präzisierte später, dass Zuschüsse auch dann gewährt werden können, wenn die Gesamteinnahmen einer Kommune mindestens dem Betrag entsprechen, der bei Anwendung der Ausgleichssätze erzielt würde.

Koblenz verzeichnete 2023 rund 24 Millionen Euro mehr an grundsteuerbasierten Einnahmen, als es nach den Landesvorgaben der Fall gewesen wäre. Oberbürgermeister David Langner betonte, dass nicht die einzelnen Steuersätze, sondern die Gesamthöhe der Einnahmen über die Förderwürdigkeit entscheidet.

Das Rechtsgutachten und die Klarstellung des Landes bestätigen, dass Koblenz die finanziellen Kriterien für Stadtentwicklungsförderungen erfüllt. Die tatsächlichen Einnahmen aus Grundsteuern übersteigen die landesweiten Ausgleichswerte deutlich – und räumen damit die Bedenken der Stadt bezüglich der Förderfähigkeit aus.

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