Neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz oder leere Versprechen?
Stefan TrubinNeues "Recht auf Reparatur"-Gesetz: Mehr Schutz oder leere Versprechen?
Die Bundesregierung hat ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern den Zugang zu Reparaturen erleichtern soll. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren. Kritiker monieren jedoch, dass die Maßnahmen nicht weit genug gehen, um Reparaturen tatsächlich bezahlbar zu machen oder Hersteller daran zu hindern, Reparaturen zu erschweren.
Das am Mittwoch gebilligte Gesetz verpflichtet Unternehmen, für einen festgelegten Zeitraum nach dem Verkauf eines Produkts Ersatzteile, Software und Reparaturanleitungen bereitzustellen. Damit stimmt es mit den weiteren Bestrebungen der EU überein, darunter die anstehende Richtlinie zum Recht auf Reparatur (EU) 2024/1799, die im Juli 2026 in Kraft tritt.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, übt scharfe Kritik. Er hält das Gesetz für wirkungslos, solange Reparaturen im Vergleich zum Neukauf zu teuer bleiben. Ehling wirft Herstellern vor, Produkte bewusst so zu konstruieren, dass sie vorzeitig kaputtgehen – eine Praxis, die er als "berechnerten Betrug" bezeichnet. Solche Methoden, so seine Forderung, müssten strafrechtlich verfolgt werden.
Zudem betont er, dass Reparaturen ohne versteckte Hürden oder teure Spezialteile möglich sein müssten. Der Zugang zu Werkzeugen, Anleitungen und erschwinglichen Komponenten sei entscheidend, damit das Gesetz tatsächlich Wirkung entfalte. Einige Unternehmen wie Apple haben bereits damit begonnen, Ersatzteile und Reparaturhandbücher leichter zugänglich zu machen – allerdings scheint dies eher auf die bevorstehende EU-Regelung als auf bestehende nationale Gesetze zurückzugehen.
Die verabschiedete Regelung ist ein Schritt hin zu langlebigeren Produkten, doch ihr Erfolg hängt von Bezahlbarkeit und Durchsetzung ab. Ohne schärfere Sanktionen gegen geplante Obsoleszenz oder klarere Preisvorgaben warnen Kritiker, dass das Gesetz kaum spürbare Veränderungen bewirken werde. Die EU-Richtlinie von 2026 wird zusätzlich bestimmen, wie sich Hersteller in ganz Europa anpassen müssen.






