07 June 2026, 08:30

Organspende-Reform: Soll das Widerspruchsmodell bis 2030 kommen?

Berliner haben bisher dieses Jahr mehr Organe gespendet

Organspende-Reform: Soll das Widerspruchsmodell bis 2030 kommen?

Eine überparteiliche Gruppe deutscher Abgeordnete drängt auf eine grundlegende Reform des Organspenderechts. Die geplante Änderung sieht die Einführung eines Widerspruchslösungsmodells bis 2030 vor, bei dem alle Erwachsenen automatisch als potenzielle Spender gelten – es sei denn, sie lehnen dies ausdrücklich ab. Der Vorschlag dürft im Bundestag eine hitzige ethische Debatte auslösen.

Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Zahlen, die zwar einen Anstieg der Spenden verzeichnen, die Nachfrage das Angebot jedoch weiterhin bei Weitem übersteigt. Bundesweit stieg die Zahl der Organspenden in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 um etwa 12 Prozent. Bis Ende Mai wurden 1.405 Organe gespendet – im Vergleich zu 1.253 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Trotz dieses Zuwachses warten weiterhin Tausende Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan.

Im Jahr 2025 erhielten nur 3.150 Menschen ein Transplantat, während etwa 8.200 auf der Warteliste blieben. Besonders markant war der Anstieg in Berlin: Hier stieg die Zahl der Spenden von 39 auf 73 in den ersten fünf Monaten 2026. Dennoch harren auch dort noch über 400 Menschen auf ein Organ, obwohl bis Ende Mai fast 140 Transplantationen durchgeführt wurden.

Nach dem vorgeschlagenen Widerspruchsmodell würde jeder volljährige, einwilligungsfähige Erwachsene als Spender gelten, sofern er nicht offiziell widerspricht. Befürworter argumentieren, dass dies die Spenderzahlen deutlich erhöhen könnte. Kritiker warnen jedoch vor komplexen ethischen Fragen zu Einwilligung und individueller Entscheidungsfreiheit.

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Sollte die Reform verabschiedet werden, wäre dies ein radikaler Kurswechsel in der deutschen Organspendepolitik. Angesichts weiter wachsender Wartelisten steht die Politik unter Handlungsdruck – doch die Diskussion darüber, wie medizinische Notwendigkeiten mit persönlicher Freiheit in Einklang zu bringen sind, steht erst am Anfang. Die Beratungen im Bundestag werden entscheiden, ob das Widerspruchsmodell bis zum Ende des Jahrzehnts Gesetz wird.

Quelle