05 April 2026, 02:32

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Schwarz-weißer Architekturentwurf eines Mehrraumgebäudes, beschriftet als Neuhaus Oberlandgereich in Hamburg, Deutschland, mit detaillierten Anmerkungen zu Zimmern, Fluren, Fenstern und Türen.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit geplant

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Vorschriften für Architekt:innen und Stadtplaner:innen in der Region zu modernisieren. Schwerpunkte sind die Digitalisierung von Prozessen, erweiterte Ausbildungsinhalte sowie strengere Nachhaltigkeitsstandards bei Planungsvorhaben.

Mit der neuen Regelung dürfen Fachleute künftig auch in Gesellschaftsformen wie GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig werden. Diese Anpassung soll mehr Flexibilität bei der Führung von Architekturbüros ermöglichen. Zudem werden elektronische Anträge für Registrierungen und Tätigkeitmeldungen eingeführt, was Verwaltungsabläufe vereinfachen soll.

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Die Ausbildungsprogramme werden um zentrale Themen erweitert, darunter Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten sowie Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung bei Neubauten. Die aktualisierten Lehrpläne gelten sowohl für akademische Studiengänge als auch für die berufliche Weiterbildung.

Nachhaltigkeitsvorgaben werden für alle Planungsarbeiten verbindlich. Projekte müssen künftig den Artenschutz, Energieeffizienz und die Integration erneuerbarer Energien berücksichtigen. Die Regelungen spiegeln die Bestrebungen wider, Baupraktiken stärker an ökologischen Zielen auszurichten.

Ausländische Abschlüsse sollen künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt werden. Diese Änderung erfolgt vor dem Hintergrund geringer Anerkennungswerte in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, wo die Quoten für Absolvent:innen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien unter 1 Prozent liegen. Das neue System in Sachsen-Anhalt passt die Kammerverfahren an, um das Verfahren zu vereinfachen.

Absolvent:innen von Architektur- und Stadtplanungsstudiengängen erhalten künftig eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer. Der Entwurf stärkt zudem die öffentliche Beteiligung, den bezahlbaren Wohnraum und die barrierefreie Gestaltung als Prioritäten in allen Planungsentscheidungen.

Das überarbeitete Architektengesetz führt digitale Prozesse ein, verschärft die Nachhaltigkeitsregeln und erweitert die Ausbildungsinhalte für Fachkräfte. Zudem soll die Anerkennung ausländischer Qualifikationen beschleunigt und die geschäftlichen Möglichkeiten für Büros ausgeweitet werden. Der Landtag wird den Entwurf nun vor der Umsetzung prüfen.

Quelle