Streit um Tariftreuegesetz: Wirtschaft warnt vor Bürokratie-Monster und Investitionsflucht
Claire MühleStreit um Tariftreuegesetz: Wirtschaft warnt vor Bürokratie-Monster und Investitionsflucht
Ein neues Gesetz, das die Einhaltung von Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen durchsetzen soll, stößt auf starken Widerstand aus der Wirtschaft. Das Bundes-Tariftreuegesetz (TTG) würde Unternehmen, die sich um Aufträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr bewerben, verpflichten, strenge Vorgaben zu Löhnen, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten einzuhalten. Kritiker bemängeln, dass die Regelung unnötige Bürokratie schafft und Unternehmen gänzlich von öffentlichen Ausschreibungen abhalten könnte.
Der Bundesrat wird das Gesetz an diesem Freitag beraten. Arbeitgeberverbände und einige Bundesländer haben bereits Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen geäußert.
Das geplante Gesetz, offiziell Gesetz zur Tariftreue im öffentlichen Auftragswesen genannt, würde Unternehmen zwingen, sich bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge an Tarifverträge zu halten. Wer die Standards nicht erfüllt, riskiert den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Befürworter argumentieren, dass das Gesetz faire Arbeitsbedingungen sichert, doch Wirtschaftsvertreter warnen vor zusätzlicher Bürokratie.
Eine aktuelle Umfrage des Forsa-Instituts zeigt, dass 75 Prozent der Unternehmen die aktuellen Ausschreibungsanforderungen bereits als überzogen empfinden. Fast die Hälfte der Befragten – 43 Prozent – erwägt mittlerweile, öffentliche Aufträge komplett zu meiden. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), nannte das Gesetz einen "Schritt zu weit" und warnte, es werde Investitionen abschrecken und die Unternehmen mit zusätzlichem Papierkram belasten.
Im Bundesrat wächst der Widerstand: Mindestens 35 der 69 Stimmen wären nötig, um das Gesetz zu blockieren. Einige Länder, darunter Nordrhein-Westfalen (NRW), haben rechtliche Bedenken angemeldet und verweisen auf ein Gerichtsurteil, wonach ein ähnliches Landesgesetz gegen die Landesverfassung verstößt. Hessen hingegen überarbeitet derzeit seine Vergaberegeln, um stärkere soziale und ökologische Kriterien zuzulassen – und heizt damit die Debatte weiter an.
Dulger übt scharfe Kritik und betont, dass die bestehenden bürokratischen Hürden bei öffentlichen Ausschreibungen für die meisten Unternehmen bereits zu hoch seien. Das neue Gesetz sende ein falsches Signal an Investoren und bestärke den Eindruck einer überbordenden staatlichen Regulierung, so seine Warnung.
Die Entscheidung des Bundesrats am Freitag wird zeigen, ob das Gesetz vorankommt oder abgelehnt wird. Bei einer Verabschiedung müssten sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, strengeren Kontrollen unterziehen – bei Verstößen drohen Sanktionen. Das Ergebnis könnte auch Einfluss darauf haben, wie andere Bundesländer ihre eigenen Vergaberegeln gestalten.






