18 April 2026, 06:32

Strengere Regeln für Preistransparenz an E-Auto-Ladestationen in Deutschland

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Strengere Regeln für Preistransparenz an E-Auto-Ladestationen in Deutschland

Deutschland hat strengere Vorschriften eingeführt, um die Preistransparenz an Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu verbessern. Die neue Regelung betrifft Schnellladestationen, die seit April 2024 in Betrieb genommen wurden, und stellt sicher, dass Fahrern alle Kosten vorab angezeigt werden. Betreiber, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Die Änderungen gehen auf die EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zurück, die seit April 2024 klare Preisangaben an Ladestationen vorschreibt. Nach den neuen deutschen Regeln müssen Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr alle Preisbestandteile anzeigen, bevor der Ladevorgang beginnt – darunter mögliche Roaming-Gebühren und weitere Zusatzkosten.

Bei langsameren Ladesäulen ist die Preisangabe in einer festgelegten Reihenfolge vorzunehmen: Zuerst der Preis pro Kilowattstunde, gefolgt von zeitabhängigen Gebühren und schließlich etwaigen Pauschalbeträgen. Auch Mobilitätsdienstleister sind verpflichtet, alle Preisinformationen im Voraus offenzulegen.

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Bisher fehlte in Deutschland ein rechtlicher Rahmen, um diese Regeln wirksam durchzusetzen. Das neue Bußgeldsystem orientiert sich an bestehenden Telekommunikationsvorschriften und schafft so eine starke Abschreckung gegen Verstöße. Branchenverbände äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer vollständigen Preistransparenz.

Der Verband der Verbraucherzentralen begrüßt die Strafen, fordert aber klarere Definitionen, was als "fairer" Preis zu gelten hat.

Ziel der Novelle ist es, versteckte Kosten zu vermeiden und Nutzern von Elektrofahrzeugen volle Kostentransparenz zu bieten, bevor sie mit dem Laden beginnen. Betreiber, die gegen die Regeln verstoßen, riskieren nun verwaltungsrechtliche Sanktionen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro. Der Schritt steht im Einklang mit den umfassenderen EU-Bemühungen, die Ladeinfrastruktur in den Mitgliedstaaten zu standardisieren.

Quelle