Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs nach Italien
Stefan TrubinVerurteilter Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs nach Italien
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Haftpraxis bei der Gewährung von Lockerungen für hochriskante Gefangene ausgelöst. Die Behörden prüfen nun die Umstände seiner Flucht und späteren Festnahme.
Benjamin F. befand sich auf einem begleiteten Ausgang, als er flüchtete. Zuvor hatte er bereits 38 solcher Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder nach einer Wartezeit von acht Jahren für Lockerungen infrage kommen.
Benjamin F. erfüllte diese Voraussetzung und galt aufgrund einer Verhaltensbeurteilung als nicht flucht- oder rückfallgefährdet. Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad floh. Seine Flucht endete in Italien, wo er in einen Verkehrsunfall verwickelt war und später wieder gefasst wurde.
Begleitete Ausgänge dienen nicht der lückenlosen Überwachung. Ihr Hauptzweck besteht nicht darin, Flucht oder Straftaten zu verhindern, sondern die Resozialisierung zu fördern. Die CDU-Fraktion in Niedersachsen zeigte sich angesichts der Flucht und der zugrundeliegenden Regelungen unverständlich.
Der Vorfall wirft Fragen zur Sicherheit des Strafvollzugssystems und den Kriterien für die Gewährung von Haftlockerungen auf. Benjamin F. befindet sich inzwischen wieder in Haft. Die Behörden bewerten weiterhin die Konsequenzen des Vorfalls für künftige Lockerungsregelungen.






