20 April 2026, 01:05

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Gelbes Blatt mit schwarzer Handschrift von der deutschen Regierung, die die Freigabe einer Petition für den Tod eines Mannes anfordert.

Brandenburg entlässt zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entlassung und stellte klar, dass bereits begründete Bedenken an ihrer Verfassungstreue ausreichen, um eine solche Entscheidung zu rechtfertigen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die Anwärter nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten eindeutig verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Männer. Nach deutschem Recht sind Beamte verpflichtet, die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der freien demokratischen Grundordnung aktiv zu verteidigen und vorzuleben.

Anwärter im vorbereitenden Beamtenverhältnis können jederzeit entlassen werden, wenn sie als ungeeignet für den Dienst eingestuft werden. Das Gericht urteilte, dass die Treue zur Verfassung eine grundlegende Voraussetzung für den öffentlichen Dienst sei. Beide Männer hatten gegen ihre Entlassung geklagt, doch das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden zurück und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Das Urteil ist nun rechtskräftig; den entlassenen Anwärtern stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr offen.

Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass Verfassungstreue für Beamte unverhandelbar ist. Beide Anwärter wurden aufgrund plausibler Zweifel an ihrem Bekenntnis zu demokratischen Werten aus dem Dienst entfernt. Ihre Entlassung gilt als konsequente Anwendung der geltenden Rechtsnormen.

Quelle