Bund der Steuerzahler klagt gegen GEZ: Kann die Rundfunkgebühr bald von der Steuer abgesetzt werden?
Christina SorgatzBund der Steuerzahler klagt gegen GEZ: Kann die Rundfunkgebühr bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags (GEZ) vor Gericht infrage. Die Vereinigung argumentiert, dass die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollte. Ein erfolgreiches Urteil könnte Millionen Haushalte betreffen, die die Abgabe jährlich zahlen.
Die Organisation unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Der Fall folgt auf einen abgelehnten Antrag, bei dem ein Steuerzahler versuchte, rund 220 Euro Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 abzusetzen. Das Finanzamt wies den Antrag zurück, woraufhin der Betroffene rechtliche Schritte einleitete.
Falls das Gericht den Klägern recht gibt, könnte die Gebühr steuerlich absetzbar werden. Die Ersparnis hinge dann vom individuellen Steuersatz ab: Wer 20 Prozent Steuern zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten.
Entscheidend ist, ob das Gericht den Rundfunkbeitrag als außergewöhnliche Belastung einstuft. Ein positives Urteil würde es Steuerzahlern ermöglichen, die Kosten gegen ihr zu versteuerndes Einkommen zu verrechnen.
Das Ergebnis des Verfahrens wird zeigen, ob Millionen Bürger einen Teil ihrer Rundfunkgebühren zurückfordern können. Die genaue Höhe des Vorteils würde vom persönlichen Steuersatz abhängen. Mit dem Urteil wird eine Klärung erwartet, wie die Pflichtabgabe steuerrechtlich zu behandeln ist.






